DGSD-Geschäftsordnung für Arbeitskreise

DGSD-Geschäftsordnung für Arbeitskreise

Version vom 19.09.2017

§1 Charakteristika der Arbeitskreise

1. Eigenschaften und Charakteristik jedes Arbeitskreises werden von dessen Mitgliedern bestimmt, die sich durch ein gemeinsames Interesse in einem bestimmten Themenbereich auszeichnen. Der Themenbereich muss inhaltlich klar abgegrenzt sein und darf nur einen Teilbereich der von der Deutschen Gesellschaft für System Dynamics e.V. (DGSD) abgedeckten Themen beinhalten.

2. Arbeitskreise bilden keine eigenständige rechtliche Einheit, sondern stellen lediglich eine Gruppe von Mitgliedern der DGSD mit einem gemeinsamen Interesse dar.

§2 Beziehung zur DGSD

1. Arbeitskreise werden von Mitgliedern der DGSD gebildet und sind keine eigenständigen Rechtsträger, Arbeitskreise besitzen keine eigenständige Satzung, Statuten, Grundsätze und Verfahrensweisen. Sie unterliegen der Satzung und Geschäftsordnung der DGSD.

2. Eine Liste aller Arbeitskreise wird auf der Webseite der DGSD, im Newsletter sowie in anderen Veröffentlichungen bekanntgegeben.

3. Die Arbeitskreise kommunizieren mit dem Vorstand der DGSD. Ein schriftlicher Bericht über die Aktivitäten des Arbeitskreises und eine Liste der gegenwärtigen Mitglieder ist jährlich dem Vorstand vorzulegen, spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.

§3 Voraussetzungen für die Anerkennung

1. Um die Anerkennung als organisierter Arbeitskreis durch die DGSD zu beantragen, müssen mindestens sechs Mitglieder der DGSD den Antrag unterstützen, und mindestens zwei dieser Personen müssen bereit sein, als Arbeitskreisleiter oder -leiterin zu fungieren, welche die Berichterstattung über die Arbeitskreisaktivitäten sowie Kommunikation mit dem Vorstand verantworten.

2. Der Antrag zur Anerkennung eines Arbeitskreises ist an den Präsidenten der DGSG zu senden. Der Antrag auf einen Arbeitskreis wird dem Vorstand während einer Sitzung in Papierform oder elektronisch vorgelegt. Der Vorstand stimmt mit einfacher Mehrheit über den Antrag auf offizielle Aufnahme des Arbeitskreises in die DGSD ab.

3. Die Anerkennung als Arbeitskreis kann innerhalb von zehn (10) Tagen widerrufen werden, falls der Vorstand beschließt, dass hierfür hinreichend Anlass besteht, insbesondere wenn die Mindestzahl von sechs Mitgliedern der DGSD unterschritten wird. Ein AK kann sich selbst auflösen, wenn nicht mindestens sechs Mitglieder der DGSD diesen fortführen wollen; die bisherigen Arbeitskreisleiter kommunizieren dies dem Vorstand.

§4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in Arbeitskreisen steht allen Mitgliedern der DGSD offen. Personen mit gemeinsamen Interesse, die aber kein Mitglied der DGSD sind, können ebenfalls an den Aktivitäten des Arbeitskreises teilnehmen. Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für System Dynamics e.V. und andere Personen, welche sich an einem Arbeitskreis beteiligen wollen, können dies durch Kontaktaufnahme mit einem der ernannten Vertreter tun. Die entsprechenden Kontaktinformationen müssen auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht werden.

§5 Sitzungen und Auswahl der Vertreter

Jeder Arbeitskreis trifft sich einmal während der Jahresversammlung der DGSD. Er wählt zwei Leiter und kann dazu ein beliebiges Verfahren (auch per E-Mail) nutzen. Beide Leiter müssen durch einfache Stimmenmehrheit der wahlberichtigen Arbeitskreis-Mitglieder, die auch DGSD-Mitglieder sind, bestätigt werden. Weitere Treffen der Arbeitskreise sind möglich.

§6 Beiträge

Arbeitskreise dürfen keine Beitragszahlungen erheben. Die Arbeit der Arbeitskreise wird durch Ehrenamtliche geleistet. Die Arbeitskreise dürfen allerdings Aktivitäten durchführen, die zahlungspflichtig sind. Einnahmen und Ausgaben sind über das Vereinskonto abzuwickeln und mit dem Finanzvorstand rechtzeitig abzustimmen. Die Aktivitäten müssen die Satzung und Geschäftsordnung der DGSD einhalten und mit den Werten der DGSD vereinbar sein.

§7 Sponsoring von Aktivitäten

Arbeitskreise können Anerkennung und/oder Mitfinanzierung speziell organisierter, umfangreicherer Veranstaltungen bei der DGSD beantragen. Die Prüfung des Antrags und die Antwort an den Arbeitskreis erfolgt durch den Vorstand der DGSD

§8 Strategien

1. Die Arbeitskreise sind angehalten, bei den Jahresversammlungen der DGSD Vorschläge für qualitativ hochwertige Vorträge vorzulegen.

2. Die Arbeitskreise sind gehalten, eine Interaktion mit solchen fachlichen und akademischen Organisationen zu fördern, deren Mitglieder ähnliche Interessen haben.