Geschäftsordnung Vorstand

Fassung vom 30.04.2014

§ 1 Aufgaben des Vorstandsmitglieds für Forschung und Lehre

1. Der Vorstand für Forschung und Lehre ist Ansprechpartner und Koordinator für Aktivitäten und Personen innerhalb des Vereins, die auf eine Weiterentwicklung des Forschungsfeldes System Dynamics und/oder die Verbreitung von System Dynamics durch Ausbildungsangebote abzielen.

2. Gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied für SD in der Praxis ist er inhaltlich verantwortlich für die Konzeption und Koordination der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für System Dynamics. Organisatorisch stimmt er sich mit dem Vorstandsmitglied für Veranstaltungen ab.

3. Er ist zuständig für alle organisatorischen Aspekte des Gert-von-Kortzfleisch-Preises. Zugleich ist er der Vorsitzende der Jury.

4. Ferner ist er zuständig für

a. die Betreuung akademischer und studentischer Mitglieder,

b. die Umsetzung des satzungsgemäßen Vereinszwecks der Förderung von Studenten sowie

c. die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops, Tagungen, Seminaren usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden.

§ 2 Aufgaben des Vorstandsmitglieds für Anwendung von SD in der Praxis

1. Das Vorstandsmitglied für Anwendung von SD in der Praxis ist Ansprechpartner und Koordinator für Aktivitäten und Personen innerhalb des Vereins, die System Dynamics als Methode zur Bearbeitung komplexer, dynamischer Probleme anwenden.

2. Gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied für Forschung und Lehre ist er inhaltlich verantwortlich für die Konzeption und Koordination der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für System Dynamics. Organisatorisch stimmt er sich mit dem Vorstandsmitglied für Veranstaltungen ab.

3. Er ist zuständig für

a. die Betreuung institutioneller Mitglieder und der vorrangig an der Anwendung von System Dynamics interessierten Einzelmitglieder sowie

b. die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops, Seminare usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden.

§ 3 Aufgaben des Vorstandsmitglieds für Kommunikation

1. Das Vorstandsmitglied für Kommunikation betreut die Internetauftritte, elektronischen Kommunikationssysteme und Archivsysteme des Vereins.

2. Vorrangig ist er dabei für die technische Konzeption und den praktischen Aufbau dieser Systeme verantwortlich. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern.

3. Er ist zuständig für die laufende Aktualisierung des Internetauftritts.

§ 4 Aufgaben des Vorstandsmitglieds für Veranstaltungen

1. Das Vorstandsmitglied für Veranstaltungen ist Ansprechpartner und Koordinator der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für System Dynamics.

2. Dabei obliegt ihm in Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern und dem Präsidenten die Festlegung des Veranstaltungstermins und -orts. In Abstimmung mit den Vorständen für Forschung und Lehre und für System Dynamics in der Praxis ist er ferner zuständig für die Gestaltung des Veranstaltungsprogramms und die Bewerbung der Veranstaltung.

3. In Abstimmung mit den lokalen Veranstaltern ist er weiterhin zuständig für die Gestaltung des organisatorischen Rahmens (u.a. Verfügbarkeit von Räumen und technische Ausstattung, Bereitstellung von Catering und Abendprogramm) sowie für die planmäßige Durchführung der Veranstaltung.

4. Weiterhin koordiniert er, gegebenenfalls in Abstimmung mit den lokalen Veranstaltern, die Berichterstattung über die Jahrestagung und weitere Veranstaltungen des Vereins.