Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1       Arten der Mitgliedschaft
Der Verein bietet folgende Arten der Mitgliedschaft an:

a.   Reguläre Mitgliedschaft für natürliche Personen
b.   Institutionelle  Fördermitgliedschaft  für  juristische  Personen  (Unternehmen,  Institutionen  und Verbände, Körperschaften öffentlichen Rechts)

§ 2       Beitragssätze
Die Beitragssätze unterscheiden sich in Abhängigkeit der Art der Mitgliedschaft.
1.   Der Beitrag einer natürlichen Person beträgt € 25,– pro Kalenderjahr.
2.   Der Mitgliedsbeitrag eines institutionellen Fördermitglieds beträgt für Mitglieder mit

bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten      € 150,–,
5 bis 50 Vollzeitbeschäftigten      € 300,–,
51 bis 200 Vollzeitbeschäftigten   € 600,–,
ab 201 Vollzeitbeschäftigten        € 1000,– pro Kalenderjahr.

3.   Der  Beitrag  für  Schüler  und  an  einer  staatlich  anerkannten  Hochschule  eingeschriebene Studierende eines Bachelor- und Masterstudiengangs beträgt  € 15,– pro Kalenderjahr. Dazu hat das Mitglied jeweils zu Jahresbeginn dem Vorstand schriftlich einen offiziellen Nachweis zu erbringen.

§ 3       Einzug der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Jahres vom Verein mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied   hat   eine   entsprechende   Einzugsermächtigung  zu   erteilen.  Der   Finanzvorstand  kann Ausnahmen genehmigen.

§ 4       Gewährung von Beitragsfreiheit
Beginnt die Mitgliedschaft in den Monaten November oder Dezember, so kann der Jahresbeitrag für dieses Kalenderjahr auf Antrag erlassen werden.

 

(Stand Mai 2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)