Beitragsordnung
§ 1 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein bietet folgende Arten der Mitgliedschaft an:
a. Reguläre Mitgliedschaft für natürliche Personen
b. Institutionelle Fördermitgliedschaft für juristische Personen (Unternehmen, Institutionen und Verbände, Körperschaften öffentlichen Rechts)
§ 2 Beitragssätze
Die Beitragssätze unterscheiden sich in Abhängigkeit der Art der Mitgliedschaft.
1. Der Beitrag einer natürlichen Person beträgt € 25,– pro Kalenderjahr.
2. Der Mitgliedsbeitrag eines institutionellen Fördermitglieds beträgt für Mitglieder mit
bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten € 150,–,
5 bis 50 Vollzeitbeschäftigten € 300,–,
51 bis 200 Vollzeitbeschäftigten € 600,–,
ab 201 Vollzeitbeschäftigten € 1000,– pro Kalenderjahr.
3. Der Beitrag für Schüler und an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschriebene Studierende eines Bachelor- und Masterstudiengangs beträgt € 15,– pro Kalenderjahr. Dazu hat das Mitglied jeweils zu Jahresbeginn dem Vorstand schriftlich einen offiziellen Nachweis zu erbringen.
§ 3 Einzug der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Jahres vom Verein mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Finanzvorstand kann Ausnahmen genehmigen.
§ 4 Gewährung von Beitragsfreiheit
Beginnt die Mitgliedschaft in den Monaten November oder Dezember, so kann der Jahresbeitrag für dieses Kalenderjahr auf Antrag erlassen werden.
(Stand Mai 2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)