Rahmengeschäftsordnung Vorstand
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Rahmengeschäftsordnung für institutionelle Mitglieder
Die Rahmengeschäftsordnung Vorstand in ihrer aktuellen Fassung vom 16. November 2007.
Rahmengeschäftsordnung Vorstand
§ 1 Aufgabenverteilung
1. Der Vorstand ist gemeinschaftlich für die Einhaltung der Satzung im Verein zuständig.
2. Die folgenden §§ 2 bis 6 dieser Rahmengeschäftsordnung legen die primären
Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsressorts fest, schließen darüber hinaus gehende
Aufgaben jedoch nicht aus. Die in der Satzung definierten Aufgaben des Vorstandes bleiben
davon unberührt.
3. Die Vorstandsmitglieder sind dazu angehalten, mindestens einmal innerhalb von 14 Tagen in
Kontakt zu treten und die laufenden Angelegenheiten des Vereins zu besprechen.
4. Der Vorstand bearbeitet ihm übersandte Unterlagen ohne schuldhafte Verzögerung. Über die
Annahme von Mitgliedschaftsanträgen gemäß § 4, Nr. 4 der Satzung entscheidet er innerhalb
von vier Wochen nach Zugang.
§ 2 Aufgaben des Präsidenten
1. Der Präsident führt den Verein und repräsentiert ihn nach außen. Er vertritt den Verein im
Sinne eines „Society Liaison“ gegenüber der System Dynamics Society.
2. Der Präsident ist für die kontinuierliche strategische Weiterentwicklung des Vereins zuständig
und leitet die Umsetzung entsprechender Initiativen. Dies betrifft insbesondere
a. die Koordination von Kommunikationsmaßnahmen zur Akquise neuer Mitglieder und
b. die Einbindung strategischer Initiativen in die anderen Vorstandsressorts.
3. Ferner ist er zuständig
a. für rechtliche Fragen und den Kontakt zu offiziellen Stellen,
b. regelmäßige interne Kommunikation und
c. die Koordination der externen Kommunikation.
4. Er zeichnet verantwortlich (im Sinne des Presserechtes) für die Publikationen des Vereins.
§ 3 Aufgaben des Finanzvorstandes
1. Der Finanzvorstand führt die Finanzen des Vereins. Ihm alleine obliegt die kontinuierliche und
fachgerechte Führung der Bücher und Konten des Vereins.
2. Dies bedeutet auch, dass er zuständig ist für
a. steuerliche Fragen,
b. den Kontakt zu Finanzbehörden sowie
c. die Erstellung des Jahresabschlusses des Vereins.
3. Zudem obliegt ihm die Pflege der Mitgliederdaten.
§ 4 Aufgaben des Vorstandes für Forschung und Lehre
1. Der Vorstand für Forschung und Lehre ist Ansprechpartner und Koordinator für Aktivitäten
und Personen innerhalb des Vereins, die auf eine Weiterentwicklung des Forschungsfeldes
System Dynamics und/oder die Verbreitung von System Dynamics durch
Ausbildungsangebote abzielen.
2. Er ist verantwortlich für den Aufbau der Wissensbasis des Vereins bzgl. dieses
Themenkreises. Er sammelt entsprechende Materialen und Dokumente, bereitet sie auf und
macht sie den Vereinsmitgliedern über die vom Verein bereitgestellten Medien zugänglich.
3. Ferner ist er zuständig für
a. die Betreuung akademischer und studentischer Mitglieder,
b. die Umsetzung des satzungsgemäßen Vereinszwecks der Förderung von Studenten,
c. die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops,
Seminaren usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden sowie
d. die Redaktion der entsprechenden Sektionen der Publikationen des Vereins.
§ 5 Aufgaben des Vorstandes für Anwendung
1. Der Vorstand für Anwendung ist Ansprechpartner und Koordinator für Aktivitäten und
Personen innerhalb des Vereins, die System Dynamics als Methode zur Bearbeitung
komplexer, dynamischer Probleme verwenden.
2. Er ist verantwortlich für den Aufbau der Wissensbasis des Vereins bzgl. dieses
Themenkreises (Fallstudien, best practices usw.). Er sammelt entsprechende Materialen und
Dokumente, bereitet sie auf und macht sie den Vereinsmitgliedern über die vom Verein
bereitgestellten Medien zugänglich.
3. Ferner ist er zuständig für
a. die Betreuung korporativer Mitglieder und der vorrangig an der Anwendung von
System Dynamics interessierten Einzelmitglieder,
b. die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops,
Seminare usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden sowie
c. die Redaktion der entsprechenden Sektionen der Publikationen des Vereins.
§ 6 Aufgaben des Vorstandes für Informationswirtschaft
1. Der Vorstand für Informationswirtschaft betreut die Internetauftritte, elektronischen
Kommunikationssysteme und Archivsysteme des Vereins.
2. Vorrangig ist er dabei für die technische Konzeption und den praktischen Aufbau dieser
Systeme verantwortlich. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit den
anderen Vorstandsmitgliedern, insbesondere den Vorständen für Method und Field.
3. Er ist zuständig für die laufende Aktualisierung des Internetauftritts.
§ 7 Beauftragte zur Unterstützung des Vorstandes
1. Der Vorstand kann gemäß § 8, Nr. 2 der Satzung Beauftragte ernennen, die ihn bei der
Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
2. Vorstandsmitglieder können jedoch nicht die Verantwortung für die Erfüllung ihrer Aufgaben
an Beauftragte abgeben.
3. Beauftragte werden auf unbestimmte Zeit für einen klar umrissenen Aufgabenkreis ernannt.
Dieser ist in einer Stellenbeschreibung festzuhalten.
4. Die Amtszeit eines Beauftragten endet durch Rücktritt oder durch Entlassung durch den
Vorstand.
5. Beauftragte werden einem bestimmten Vorstandsressort zugeordnet und durch das
entsprechende Vorstandsmitglied betreut.
