Rahmengeschäftsordnung Vorstand

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Vorstand

Satzung

Rahmengeschäftsordnung für institutionelle Mitglieder

Beitragsordnung

 

Die Rahmengeschäftsordnung Vorstand in ihrer aktuellen Fassung vom 16. November 2007.

Deutsche Gesellschaft für System Dynamics e.V. 

 

 

 

 

Rahmengeschäftsordnung Vorstand

§ 1       Aufgabenverteilung
1.   Der Vorstand ist gemeinschaftlich für die Einhaltung der Satzung im Verein zuständig.

2.   Die   folgenden   §§   2   bis   6   dieser   Rahmengeschäftsordnung   legen   die   primären
Zuständigkeiten  der  einzelnen  Vorstandsressorts  fest,  schließen  darüber  hinaus  gehende
Aufgaben jedoch nicht aus. Die in der Satzung definierten Aufgaben des Vorstandes bleiben
davon unberührt.

3.   Die Vorstandsmitglieder sind dazu angehalten, mindestens einmal innerhalb von 14 Tagen in
Kontakt zu treten und die laufenden Angelegenheiten des Vereins zu besprechen.

4.   Der Vorstand bearbeitet ihm übersandte Unterlagen ohne schuldhafte Verzögerung. Über die
Annahme von Mitgliedschaftsanträgen gemäß § 4, Nr. 4 der Satzung entscheidet er innerhalb
von vier Wochen nach Zugang.

§ 2       Aufgaben des Präsidenten

1.   Der  Präsident  führt  den  Verein  und  repräsentiert  ihn  nach  außen.  Er  vertritt  den  Verein  im
Sinne eines „Society Liaison“ gegenüber der System Dynamics Society.

2.   Der Präsident ist für die kontinuierliche strategische Weiterentwicklung des Vereins zuständig
und leitet die Umsetzung entsprechender Initiativen. Dies betrifft insbesondere

a.   die Koordination von Kommunikationsmaßnahmen zur Akquise neuer Mitglieder und

b.   die Einbindung strategischer Initiativen in die anderen Vorstandsressorts.

3.   Ferner ist er zuständig

a.   für rechtliche Fragen und den Kontakt zu offiziellen Stellen,

b.   regelmäßige interne Kommunikation und

c.   die Koordination der externen Kommunikation.

4.   Er zeichnet verantwortlich (im Sinne des Presserechtes) für die Publikationen des Vereins.

§ 3       Aufgaben des Finanzvorstandes
1.   Der Finanzvorstand führt die Finanzen des Vereins. Ihm alleine obliegt die kontinuierliche und
fachgerechte Führung der Bücher und Konten des Vereins.

2.   Dies bedeutet auch, dass er zuständig ist für

a.   steuerliche Fragen,

b.   den Kontakt zu Finanzbehörden sowie

c.   die Erstellung des Jahresabschlusses des Vereins.

3.   Zudem obliegt ihm die Pflege der Mitgliederdaten.

§ 4       Aufgaben des Vorstandes für Forschung und Lehre
1.   Der  Vorstand  für  Forschung  und  Lehre  ist  Ansprechpartner  und  Koordinator  für  Aktivitäten
und Personen innerhalb des Vereins, die auf eine Weiterentwicklung des Forschungsfeldes
System     Dynamics     und/oder     die     Verbreitung     von     System     Dynamics     durch
Ausbildungsangebote abzielen.

2.   Er   ist   verantwortlich   für   den   Aufbau   der   Wissensbasis   des   Vereins   bzgl.   dieses
Themenkreises. Er sammelt entsprechende Materialen und Dokumente, bereitet sie auf und
macht sie den Vereinsmitgliedern über die vom Verein bereitgestellten Medien zugänglich.

3.   Ferner ist er zuständig für

a.   die Betreuung akademischer und studentischer Mitglieder,

b.   die Umsetzung des satzungsgemäßen Vereinszwecks der Förderung von Studenten,

c.   die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops,
Seminaren usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden sowie

d.   die Redaktion der entsprechenden Sektionen der Publikationen des Vereins.

§ 5       Aufgaben des Vorstandes für Anwendung
1.   Der  Vorstand  für  Anwendung  ist  Ansprechpartner  und  Koordinator  für  Aktivitäten  und
Personen  innerhalb  des  Vereins,  die  System  Dynamics  als  Methode  zur  Bearbeitung
komplexer, dynamischer Probleme verwenden.

2.   Er   ist   verantwortlich   für   den   Aufbau   der   Wissensbasis   des   Vereins   bzgl.   dieses
Themenkreises (Fallstudien, best practices usw.). Er sammelt entsprechende Materialen und
Dokumente,  bereitet  sie  auf  und  macht  sie  den  Vereinsmitgliedern  über  die  vom  Verein
bereitgestellten Medien zugänglich.

3.   Ferner ist er zuständig für

a.   die  Betreuung  korporativer  Mitglieder  und  der  vorrangig  an  der  Anwendung  von
System Dynamics interessierten Einzelmitglieder,

b.   die Koordination und Gestaltung von seinen Themenkreis betreffenden Workshops,
Seminare usw., die auf Veranstaltungen des Vereins angeboten werden sowie

c.   die Redaktion der entsprechenden Sektionen der Publikationen des Vereins.

§ 6       Aufgaben des Vorstandes für Informationswirtschaft
1.   Der   Vorstand   für   Informationswirtschaft   betreut   die   Internetauftritte,   elektronischen
Kommunikationssysteme und Archivsysteme des Vereins.

2.   Vorrangig  ist  er  dabei  für  die  technische  Konzeption  und  den  praktischen  Aufbau  dieser
Systeme  verantwortlich.  Die  inhaltliche  Ausgestaltung  erfolgt  in  Zusammenarbeit  mit  den
anderen Vorstandsmitgliedern, insbesondere den Vorständen für Method und Field.

3.   Er ist zuständig für die laufende Aktualisierung des Internetauftritts.

§ 7       Beauftragte zur Unterstützung des Vorstandes
1.   Der  Vorstand  kann  gemäß  § 8,  Nr. 2  der  Satzung  Beauftragte  ernennen,  die  ihn  bei  der
Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

2.   Vorstandsmitglieder können jedoch nicht die Verantwortung für die Erfüllung ihrer Aufgaben
an Beauftragte abgeben.

3.   Beauftragte werden auf unbestimmte Zeit für einen klar umrissenen Aufgabenkreis ernannt.
Dieser ist in einer Stellenbeschreibung festzuhalten.

4.   Die  Amtszeit  eines  Beauftragten  endet  durch  Rücktritt  oder  durch  Entlassung  durch  den
Vorstand.

5.   Beauftragte   werden   einem   bestimmten   Vorstandsressort   zugeordnet   und   durch   das
entsprechende Vorstandsmitglied betreut.